Schnupperticket

KlimaticketEine Mobilitätsaktion der Martkgemeinde Groß-Schweinbarth zur Förderung des öffentlichen Verkehrs "Klima schonen dank ÖV-Schnupperticket"

Das von der Marktgemeinde Groß-Schweinbarth angeschaffte Schnupperticket ist ein VOR KlimaTicket - MetropolRegion, eine Jahreskarte für die Region Niederösterreich, Wien und Burgenland. Zur Verfügung stehen 2 Stück dieser Jahreskarten, die von allen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern von Groß-Schweinbarth am Gemeindeamt tageweise gratis entliehen werden können.

Die Fahrkartengültigkeit: Die Fahrkarten sind bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Niederösterreich, Wien und Burgenland von 01.01.2024 bis 31.12.2024 gültig. Egal ob Sie in den Bus, Zug, U-Bahn oder Straßenbahn (inkl. Wien Kernzone ausgenommen Flughafenbus, Flixbus, CAT, WESTbahn, RegioJet und touristische Verkehre) einsteigen, Sie haben immer eine gültige Fahrkarte.

Die Ausleihberechtigten: Die Fahrkarten können von allen Personen, die in Groß-Schweinbarth Hauptwohnsitz gemeldet sind, für einen Tag gratis ausgeliehen werden. Für jeden Tag stehen zwei übertragbare Jahreskarten als Schnupperticket zur Verfügung.

Der Ausleihvorgang:  Die Fahrkarte (oder beide) kann mind. einen Tag vor dem Tag der Ausleihung während der Öffnungszeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Groß-Schweinbarth reserviert werden.

Die Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und sind frühestens drei Monate vor der Ausleihung möglich. Bei Wochenendbuchungen ist es erforderlich am Freitag vormittags vor dem jeweiligen Nutzungstermin die Ticketübergabe mit dem Gemeindeamt abzustimmen.

Abholung: Das Schnupperticket kann an Werktagen außer Samstag zwischen 8.00 Uhr und 10.00 Uhr des Nutzungstages am Gemeindeamt abgeholt werden. Bei der Entlehnung werden die Ticketübergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust) mit der Unterschrift bestätigt. Hierzu bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen.
Ab 10.00 Uhr wird das Ticket bei Nicht-Abholung wieder freigegeben.
An Wochenenden und an Feiertagen ist der Übergabeort und Übergabezeitpunkt mit dem jeweiligen Vorbesitzer selbst zu vereinbaren. Hierzu sind die Kontaktdaten im Buchungssystem drei Tage vor und nach der Buchung ersichtlich oder bis Freitag vormittags am Gemeindeamt zu erfragen. Die Marktgemeinde Groß-Schweinbarth behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.  

Rückgabe: An Werktagen außer Freitag und Samstag hat die Rückgabe des Tickets jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt oder am Folgetag der Entlehnung, wenn dieser ein Werktag außer Samstag ist, bis spätestens 7.30 Uhr am Gemeindeamt (entweder persönlich oder durch Einwurf der Fahrkarte in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Gemeindeamt-Briefkasten) zu erfolgen.
An Wochenenden und Feiertagen ist, falls die Fahrkarte für den nächsten Tag reserviert wurde, direkt an den Nachnutzer zu übergeben. Hierzu sind die Kontaktdaten im Buchungssystem drei Tage vor und nach der Buchung ersichtlich.

Mehrmalige Entlehnungen: Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 4 Entlehnungstage pro Monat bzw. 20 Entlehnungen pro Jahr beschränkt.

Nutzungsbedingungen

Vereinbarung